Bitte beachten Sie als Besucher der Schule (sowohl im Laufe eines Schultages als auch für mögliche Nachmittagstermine) folgende Anpassung der Umgangsverordnung:
„Wir bitten zu beachten, dass laut der aktualisierten Umgangsverordnung alle Besucherinnen und Besucher der Schule diese nur dann betreten dürfen, wenn sie entweder einen tagesaktuellen (negativen) Corona-Schnelltest, ein Impfzertifikat oder eine Genesungsbescheinigung vorweisen können.“