Aufbewahrung von Alt-Klausuren/Prüfungsunterlagen WICHTIG

Die Aufbewahrungsfrist für Klausuren aus dem Jahr 2022, Prüfungsunterlagen und Schülerakten aus dem Jahr 2014 und älter endet mit Ablauf zum 31.08.2024 (§12 Datenschutzverordnung).

Die Herausgabe der Unterlagen kann schriftlich im Sekretariat bei Frau Geisenheiner bis zum 31.08.2024 beantragt werden.

Nach dem 31.08.2024 werden alle noch vorliegenden Unterlagen fachgerecht und datenschutzkonform entsorgt.