Leitfaden für die Veröffentlichung von Fotaufnahmen

Auf Grund einiger Anfragen hat die Redaktion die Handhabung der Bildrechte, geltend für unsere Homepage, zusammengestellt.

Die Homepage des Gymnasiums Werder ist Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit und greift dazu auf Bilder von Veranstaltungen zurück. Bei der Abbildung von Personen wird das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten beachtet.
In Ausnahmesituationen (Personen als Beiwerk, Personengruppen auf Veranstaltungen oder Abbildung von Prominenten im Falle zulässiger Berichterstattung), bedarf es keiner gesonderten Erlaubnis.

Unsere kleine Redaktion sieht sich nicht in der Lage schriftliche Verträge mit allen abzuschließen und zu verwalten.

Die Rechtssprechung lässt 2 weitere Möglichkeiten zu, die wir anwenden.

Mündlich

Unsere Fotografen sind angehalten beim Fotografieren mündliche Einverständniserklärungen einzuholen. Die Person, die vor, während oder nachdem sie fotografiert wurde, erklärt hat, mit der Verwendung und Veröffentlichung des Bildes einverstanden zu sein, hat wirksam eingewilligt.

Konkludent
(durch schlüssiges Verhalten)


Auch ohne sich konkret zu äußern, kann eine Person ihre Einwilligung dadurch „erklären", dass sie sich im Wissen der Erstellung und der späteren Verwendung der Fo­tografie hierfür bereitwillig zur Verfügung stellt.

Die dadurch erstellten Fotos dienen ausschließlich der Veröffentlichung auf unserer Homepage bzw. zur Erstellung von digitalem Werbematerial. (Filme, Bildershows, Erinnerungspräsentationen).

Sollten Sie dennoch einmal ein anstößiges oder peinliches Bild bemerken, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Nach der Prüfung des Bildes sind wir auch gerne bereit es im Einzelfall zu entfernen.