Schulpolitik am EHG

Wie an jeder Schule im Land Brandenburg, wird auch am Ernst-Haeckel-Gymnasium in Werder Schulpolitk betrieben, um das Leben und Arbeiten an unserer Schule so angenehm wie möglich zu gestalten. Aber auch Aufgaben, wie die Durchsetzung einer von allen anerkannten Hausordnung, das gemeinsame Erstellen eines Schulprogramms oder gar die Diskussion über eine raucherfreie Schule fallen in den Bereich der Schulpolitik.

Dazu werden in jeder Klasse je 2 Eltern- und Schülervertreter gewählt, die die Interessen ihrer Klassen in den Versammlungen aller Vertreter der jeweiligen Gruppe vertreten. In der Oberstufe wählt jede Jahrgangsstufe 5 Schülervertreter. Elternvertreter können und sollten zwar auch volljährigen Schülern gewählt werden, jedoch dürfen diese nicht aktiv in die Schulpolitik eingreifen. Daher vertritt sich die z.B. die JGST 13 bei der Gesamtelternkonferenz durch seine Schülervertreter selbst. Etwas anders verhält es sich mit den Lehrern. Sie versammeln sich alle in der Gesamtlehrerkonferenz und treffen dort u.a. Grundsatzendscheidungen über Lehrmittel, Bewertungen und die Stundengestaltung. Von ihnen werden 4 Lehrer gewählt, die dann an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen.

Zur Schulkonferenz gehören weiterhin 5 Schüler und 5 Eltern, die aus der Versammlung aller Schüler- bzw. Elternvertreter gewählt wurden, sowie der Schulleiter, Herr Ritter. Außerdem nimmt ein Vertreter des sonstigen Personals der Schule an der Schulkonferenz beratend teil. Bei uns ist dies unsere Sekretärin, Frau Hoffmann. Die 15 stimmberechtigten Mitglieder diskutiertieren vor allem über Dinge, die die ganze Schule betreffen. Dazu gehören zum Beispiel die Haus- und Pausenordnung, Festlegung von zusätzlichen freien Tagen und die Organisation von besonderen schulischen Veranstaltungen (Projektwoche, Schüleraustausch, etc).

Von den Schülern, Eltern und Lehrern werden auch Vertreter bestimmt die in der jeweiligen Kreisvertretung (z.B. Kreisschülerrat), die Schule vertreten sollen. Diese müssen aber nicht unbedingt der Schulkonferenz angehören. In den Kreisgremien wird über Probleme gesprochen die im ganzen Landkreis oder Land von Interesse sind. Die nächste Stufe der Mitbestimmung ist dann der Kreisschulbeirat, eine Art Schulkonferenz auf Kreisebene. Hier erörtert man überwiegend über neue Gesetzesbeschlüsse und Schulentwicklung (v.a. Schließungen von Schulen).

Wer mehr über Schulpolitik und Mitbestimmungsrechte erfahren will, kann sich beim Bildungsministerium im Schulgesetz dazu informieren.

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