Hausordnung – lange Fassung

Oberstes Gebot ist ein freundlicher, höflicher und disziplinierter Umgang miteinander sowie verantwortliches Handeln und Lernen. Wir wollen uns für die Klasse und Schule einsetzen und diese in der Öffentlichkeit angemessen vertreten.

Jeder ist verpflichtet auf folgendes zu achten und Unkorrektheiten zu melden:

  • Sauberkeit
  • Beschädigungen
  • psychische Gewalt
  • körperliche Gewalt
  • Drogenkonsum
  • Alkoholkonsum
  • Mitführen von Waffen
  • Gefährdung anderer
  • Gefährdung durch uns selbst

 

Hausordnung des Ernst-Haeckel-Gymnasiums Werder  (Havel)

  1. PRÄAMBEL
  2. GELTUNGSBEREICH
  3. ORDNUNG UND SAUBERKEIT

      SCHULGELÄNDE

      SCHULGEBÄUDE

      UNTERRICHTSRÄUME

        Aufgaben der Raumverantwortlichen

        Allgemeine Unterrichts- und Raumordnung

        Spezielle Raumordnungen

      UNTERRICHTSGESTALTUNG

        Allgemeines

        Unterrichtszeiten

      SACHSCHÄDEN

      FUNDSACHEN

      MOBILTELEFONE

      DROGEN UND ALKOHOL

      WAFFEN

      VERFASSUNGSFEINDLICHE VORKOMMNISSE

      GEWALT

      PAUSENGESTALTUNG

        Allgemeines

        Verlassen des Schulgeländes

        Rauchen

        Essenszeiten

        Verhalten bei der Esseneinnahme

    4. AUSNAHMESITUATIONEN

    5. INKRAFTTRETEN UND BEKANNTMACHUNG

    6. ANLAGEN

      ALARMORDNUNG

      HALLENORDNUNG

      BRANDSCHUTZORDNUNG


1. Präambel

 Gleichwertig neben dem Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten stehen am Ernst-Haeckel-Gymnasium die Bildung des Charakters und die Entfaltung gefühlsmäßiger und schöpferischer Kräfte, auch die Ausbildung sozialer und ethischer Wertvorstellungen und Verhaltensweisen im Zentrum der Zusammenarbeit von Schülern, Lehrern und Eltern. Die Entwicklung und Erhaltung einer toleranten, solidarischen und verantwortungsbewussten Schulatmosphäre sind Ziel und Verpflichtung aller hier Lernenden und Lehrenden. Freundlicher und rücksichtsvoller, höflicher und disziplinierter Umgang miteinander ist oberstes Gebot.

Diese Hausordnung dient dem Schutz von Personen und Sachen und der Sicherung des geordneten Schulbetriebes.

"Die Schule trägt als Stätte des Lernens, des Lebens und der Tätigkeit von Kindern und Jugendlichen bei zur Achtung und Verwirklichung der Werteordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Brandenburg und erfüllt die in Artikel 28 der Verfassung des Landes Brandenburg niedergelegten Aufgaben von Erziehung und Bildung" (§4 Abs. 1 BbgSchulG)

Verfassungsfeindliche Verhaltensweisen und Gewalt widersprechen den Grundsätzen menschlichen Zusammenlebens. Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus werden an unserer Schule nicht geduldet und konsequent verfolgt und bestraft.

Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass am Ernst-Haeckel-Gymnasium ein von Diskriminierung und Bevormundung freies Klima herrscht.


2. Geltungsbereich

Der Schulleiter, seine Stellvertreter und weitere von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht auf dem gesamten Schulgelände aus.

Das Schulgelände des Ernst-Haeckel-Gymnasiums umfasst neben der eingezäunten Fläche auch den Bereich vor dem Hauptgebäude bis an die Kesselgrundstraße und den Bereich vor der Sporthalle bis zur Kesselgrundstraße einschließlich der Parkfläche zur Hagenstraße.

Alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, haben die Regelungen dieser Hausordnung uneingeschränkt zu beachten. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.

Jeder Schulangehörige ist in Kenntnis der Hausordnung und daher berechtigt sowie aufgefordert, andere Personen auf deren Fehlverhalten aufmerksam zu machen.


3. Ordnung und Sauberkeit

Alle Personen, die sich auf dem Schulgelände befinden, halten Ordnung und Sauberkeit. Das Weisungsrecht üben Lehrer und technische Kräfte aus.
Ein Verstoß gegen die Hausordnung führt (unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften) zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und kann u.U. auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Schulgelände

  • Auf dem Schulgelände sind grundsätzlich nur die befestigten Wege zu nutzen. Abfälle sind in bereitstehende Behälter zu entsorgen.
  • Das Befahren des Schulgeländes ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Schulleitung sowie Polizei- und Rettungsfahrzeugen erlaubt. Für den Verlust oder Beschädigungen von Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen.
  • Das Entfernen von Gegenständen (Sitzbänke, Abfallbehälter, Pflanzen etc.) ist mit der Schulleitung abzustimmen, ebenso die Umgestaltung des Schulgeländes.

Schulgebäude

  • Die einzelnen Schulgebäude sind durch die gekennzeichnete Eingänge zu betreten bzw. zu verlassen.
  • Im Interesse allgemeiner Sicherheit ist das Rennen zu unterlassen.
  • Aushänge an den Wänden und Informationstafeln bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Aushänge an den Glasflächen sind nicht zulässig.
  • In den angemieteten Schließfächern sind keine Wertgegenstände und Geldbeträge aufzubewahren. Für den Verlust wird keine Haftung übernommen. Die Aufbewahrung von Sportbekleidung und leichtverderblichen Lebensmitteln über einen Unterrichtstag hinaus ist aus hygienischen Gründen verboten.

Unterrichtsräume

  • Im Raumplan der Schule (Hinterglastafeln im Foyer) ist jeder Unterrichtsstunde ein Fachraum zugeordnet. Sollte ein Fachlehrer einen anderen Raum benötigen als im Raumplan ausgewiesen, hat er das bei der Schulleitung anzumelden.
  • Jeder Klasse/Tutorengruppe ist laut Raumplan ein Raum zugeordnet; dieser wird fachorientiert ausgestattet und kann für Klassenzwecke genutzt werden.
  • Für jeden Unterrichtsraum ist ein Lehrer verantwortlich, der von der Schulleitung benannt wird und in diesem Raum einen angemessenen Teil seiner Unterrichtsstunden erteilt.

 

Aufgaben der Raumverantwortlichen

  1. Anbringung der Unterrichts- und Raumordnung sowie des Fluchtwegeplans im Raum
  2. Anbringung des aktuellen Raumbelegungsplanes an der Innenseite der Fachraumtür (mit namentlicher Vermerkung des Raumverantwortlichen)
  3. Inventarisierung
  4. Fachliche Gestaltung des Raumes
  5. Feststellung von Mängeln und deren Meldung beim Hausmeister

Allgemeine Unterrichts- und Raumordnung

  • Alle Schüler und Lehrer sind verpflichtet, sich am Vertretungsplan täglich über Unterrichtsänderungen zu informieren.
  • Jeder Schüler und Lehrer findet sich rechtzeitig vor Stundenbeginn vor der Raumtür ein. Jeder Lehrer beginnt und beendet die Unterrichtsstunde pünktlich.
  • Das Betreten des Unterrichtsraumes ist nur mit der Genehmigung des Lehrers zulässig.
  • Die Entnahme von Schulmöbeln, Geräten und sonstigen Gegenständen sowie das Ergänzen des Mobiliars darf nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Raumverantwortlichen erfolgen.
  • Beschmutzte bzw. beschädigte Unterrichtsmöbel sind dem Raumverantwortlichen oder im Sekretariat anzuzeigen.
  • Der Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken ist im Unterricht untersagt, ebenso das Kauen von Kaugummis.
  • Die Unterrichtsstunde wird vom Lehrer beendet. Bei Doppelstunden obliegt es dem Fachlehrer diese im Block ohne Pause zu unterrichten.
  • Beginn und Ende jeder Unterrichtsstunde wird durch ein Klingelzeichen angekündigt.
  • Die Fensterbretter und Heizkörper sind nicht als Sitzgelegenheiten zu nutzen.
  • Das Einlagern von Lebensmittel und sonstigen verderblichen Gütern ist untersagt.
  • Die Inbetriebnahme von Mobiltelefonen und sonstigen elektronische Geräten in der Unterrichtszeit ist untersagt.
  • Zum Unterrichtsschluss hat jeder Lehrer die Pflicht, folgendes zu veranlassen:
    1. Tafel reinigen
    2. Lüften
    3. Sonnenschutz einfahren (dieser darf nur durch den Lehrer bedient werden)
    4. Beleuchtung und alle Geräte ausschalten
    5. Tische und Stühle in ursprüngliche Position bringen
    6. Stühle evt. Hochstellen (lt. Raumbelegungsplan)
    7. Raumtüren abschließen.

 

Spezielle Raumordnungen 

Die Unterrichts- und Raumordnungen der Fachräume, der Sporthalle und der Bibliothek werder dort gesondert zum Aushang gebracht und befinden sich in der Anlage der Hausordnung.

 

Unterrichtsgestaltung

Allgemeines

  • Vor und nach dem Unterricht stehen das Foyer und der Schulhof als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung
  • In den Freistunden können die Sitzbereiche im Schulgebäude, der "rote Salon" und die Schülerbibliothek als Stillarbeitsbereiche genutzt werden.
  • Ausgeliehene Lehr- und Arbeitsmaterialien sind pfleglich zu behandeln. Schüler, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Lehrmittel beschädigen oder einbehalten, müssen diese ersetzen.

 

Unterrichtszeiten:

Block von bis
1 08.00 Uhr 09.30 Uhr
2 09.50 Uhr 11.20 Uhr
3   Jgst. 5 bis 8:   11.50 Uhr 13.20 Uhr
  Jgst. 9 bis 13:   11.30 Uhr 13.00 Uhr
4 13.30 Uhr 15.00 Uhr

 

Sachschäden

Bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, kann der Schüler zu Schadensersatz verpflichtet werden. Grundsätzlich sind Schmierereien vom betreffenden Schüler selbst zu entfernen.

 

Fundsachen

Gefundene Gegenstände sind im Sekretariat abzugeben.

 

Mobiltelefone

Die Inbetriebnahme und das Betreiben von Mobiltelefonen in der Unterrichtszeit ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann das entsprechende Gerät für die Dauer eines Unterrichtstages eingezogen werden.

 

Drogen und Alkohol

Besitz, Handel und Konsum von Drogen und Alkohol sind verboten. Bei Zuwiderhandlung werden der Betreffende vom Unterricht ausgeschlossen und die Erziehungsberechtigten informiert (Ordnungsmaßnahmen §64 Abs. 3 BbgSchulG). Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz haben strafrechtliche Konsequenzen.

 

Waffen

Das Mitbringen von Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen u.a. auch Soft-Air-Waffen, Laserpointer, pyrotechnische Erzeugnisse, Reizstoffe, Tränengas sowie Spring- und Klappmesser ist grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Unterricht führen. Die Gegenstände werden eingezogen. Die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt. Verstöße gegen das Waffengesetz ziehen strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

Verfassungsfeindliche Vorkommnisse

Vorkommnisse in der Schule, die geeignet sind, den Nationalsozialismus oder andere zur Gewaltherrschaft strebenden Lehren zu verherrlichen, zu rechtfertigen oder von antisemitistischen oder rassistischen Haltung geprägt sind oder damit offensichtlich im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich dem zuständigen staatlichen Schulamt zu melden. Dies gilt auch für das Verwenden, Sichtbarmachen oder Einbringen von Kennzeichen oder Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Die Eltern minderjähriger SchülerInnen sind unverzüglich durch die Schule zu informieren. Neben den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen müssen gegebenenfalls auch strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

 

Gewalt

Konflikte müssen gewaltfrei gelöst werden. Die Androhung oder der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt ist strikt verboten.

 

Pausengestaltung

Allgemeines:

  • In der 1. großen Pause (nach der 2. Stunde) ist das Schulhaus von allen Schülern zu verlassen. Das gilt auch für Schüler, die vor und/oder nach dieser Pause Freistunden haben.
  • In der 2. großen Pause (nach der 4. Stunde) verlassen alle Schüler die Flur- und Treppenbereiche des Schulgebäudes sowie alle Unterrichtsräume.
  • Beim Aufenthalt im Freien sind Sportanlagen, Fahrradständer, Grünanlagen, Parkplätze und Bereiche außerhalb des eingezäunten Schulgeländes nicht zu betreten.
  • Die Schüler müssen sich in den Pausen und Freistunden so verhalten, dass gleichzeitig laufender Unterricht nicht gestört wird.
  • Die Bibliothek kann von Schülern ab Klasse 9 gemäß der Bibliotheksordnung in den Freistunden genutzt werden. Die Schlüsselübergabe wird im Schlüsselbuch dokumentiert.
  • In den großen Pausen üben Lehrer in festgelegten Bereichen die Aufsicht aus. Der Aufsicht führende Lehrer im unteren Foyer regelt in den großen Pausen die Regenvariante. Er legt fest: "Achtung- Regenpause!". Damit gelten die Regelungen der 2. großen Pause.
  • Aufsichtsbereiche sind:
    • Hof und Fahrradständer
    • Zwischen alter Sporthalle und Bauteil B sowie Rondell
    • Tischtennisanlage, Bereich vor den Physikräumen und Bolzplatz
    • Foyer unten
    • treppenhäuser- Bauteil A und Flure Naturwissenschaften
    • Bauteil B oberer Flur und Foyer oben
    • Bauteil B unterer Flur und Treppenhaus
    • Essenraum
    • Wendeltreppe und Windfang zum Hof

Verlassen des Schulgeländes

Das Verlassen des Schulgeländes ist auf eigene Gefahr und nur volljährigen Schülerinnen und Schülern in den Freistunden gestattet.

Rauchen

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Schulgebäuden für alle Personengruppen verboten.

 

Ordnungsdienst

Jede Klasse der Jahrgangstufen 5 bis 10 übernimmt im Schuljahr nach einem öffentlich bekannt zu gebenden Plan einen Ordnungsdienst. Dieser beinhaltet die Beseitigung groben Mülls vom Schulgelände. Hierzu werden der jeweiligen Klasse entsprechende Geräte zur Verfügung gestellt. Der Einsatz findet nach der zweiten großen Pause statt. Der Klassenlehrer koordiniert den Ordnungsdienst.

Essenszeiten

  • Die Esseneinnahme wird wie folgt geregelt:
    • Klasse 5 bis 9: 11:35 Uhr bis 11.55 Uhr
    • Klasse 10 und Jahrgangsstufe 11-13: 12.30 Uhr bis 12.50 Uhr
  • Die Esseneinnahme zu anderen Zeiten (z.B. durch den Sportunterricht bedingt) ist nur nach Absprache erlaubt.

Verhalten bei der Esseneinnahme

Der Essenbereich darf zur Esseneinnahme betreten werden. Er ist kein Aufenthaltsraum (s. Anlage).

Parkplatzordnung

  • Parkplätze, die an die Hagenstraße angrenzen, sind Lehrerparkplätze.
  • Parkplätze, die an die 100m- Laufbahn angrenzen, sind Lehrerparkplätze.
  • Motorräder und Mopeds sind neben den Fahrradständern auf den Schulhof abzustellen.

4. Ausnahmesituationen

siehe Anlage


5. Inkrafttreten und Bekanntmachung

Diese Hausordnung tritt mit dem Beschluss der Schulkonferenz am 12.04.2010 in Kraft.

Die Anlagen sind Bestandteile dieser Hausordnung.

Ausgewählte Punkte der Hausordnung sind an allgemein zugänglichen Orten auszuhängen.


6. Anlagen

  • Alarmordnung
  • Sporthallenordnung
  • Bibliotheksordnung
  • Fachraumordnungen

 

Folgendes sollte in einer Fachraumordnung berücksichtigt werden:

Die allgemeine Unterrichts- und Raumordnung gilt auch für die Fachräume. Zusätzlich müssen die Schüler zu Beginn des Schuljahres auf besondere Verhaltensweisen und Gefahren hingewiesen und aktenkundig belehrt werden.

Unter anderem gilt:

  • Schüler dürfen naturwissenschaftliche Räume nur betreten, wenn ein Lehrer anwesend ist. In Vorbereitungs- und Lagerräume dürfen sie nur mit Genehmigung einer verantwortlichen Lehrkraft gehen.
  • Geräte, Chemikalien, Schaltungen und Versuchsanordnungen dürfen Schüler nur nach Anleitung und Aufforderung des Fachlehrers berühren.
  • Schüler dürfen Schaltanlagen für elektrische Energie, Gas und Wasser nicht selbst betätigen.
  • In Experimentierräumen darf nicht gegessen und getrunken werden.
  • Den Schülern sind zu zeigen:
    • Die Fluchtwege im Falle eines Brandes oder eines Notfalls.
    • Der Standort und die Bedienung des Feuerlöscher und der Löschdecke.
    • Die Lage, die Bedienung und die Wirkung des Notschalters.
    • Die Lage und die Bedienung des Gashaupthahnes, den Aufbewahrungsort und der Inhalt des Verbandskastens.
    • Der Standort des nächsten Telefons.

Verhalten bei Bränden und sonstiger Gefahr!

Alarmplan

Bei Ertönen des Alarmsignals: auf- und abschwellender Ton über Lautsprecheranlage

In Ruhe und geordnet das Schulgebäude klassen- oder kursweise räumen!

Nebenräume nach verbleibenden Schülerinnen und Schüler kontrollieren!

Der Unterrichtsraum wird über den Fluchtausgang verlassen.

 

Ist der Rettungsweg in Freie versperrt:

Bleiben Sie in Ihrem Raum.

Nur wenn dies nicht möglich ist, begeben Sie sich in einem Raum, der von dem Gefahrenpunkt möglichst weit entfernt liegt. Dieser Raum muss für Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr geeignet sein.

  • Schließen Sie die Türen!
  • Öffnen Sie die Fenster!
  • Machen Sie sich bemerkbar!

Beachten Sie für die Durchführung der Rettung die Hinweise der Feuerwehr.

  • Aufzüge dürfen nicht benutzt werden!
  • Sammelstelle für alle Personen ist der Sportplatz hinter der Schule.

An der Sammelstelle überprüft die Lehrkraft die Vollständigkeit der Klasse oder des Kurses und meldet das Ergebnis der Schulleitung.

Alarmordnung

1. Teil A
2. Teil B
3. Teil C
4. Alarmplan

 

1. Teil A (Aushang an markanten Stellen im Schulgebäude)

Anlage 1

 

2. Teil B (Aushang im Unterrichtsraum)

Alarmsignal – Im Falle eines Feuer- oder Katastrophenalarms ertönt ein markantes auf- und abschwellendes akustisches Signal über die Lautsprecheranlage.

Standorte der Telefone:

  • Raum 029 (Schulsekretariat)
  • Raum 027 (Schulleiterzimmer)
  • Raum 026 (Zimmer des stellv. Schulleiters)
  • Raum 025 (Zimmer des Oberstufenkoordinators)
  • Raum 008 (Hausmeisterzimmer)

Feuerwehrnotruf: 112

Angaben:

    • Wo liegt der Brand
    • Was brennt (sind Menschen in Gefahr)
    • Wie viel Betroffene (Verletzte)
    • Welche Arten der Verletzung liegen vor Wer meldet den Brand

Fluchtwegordnung:

Das Verlassen der Schulgebäude soll auf den ausgewiesenen Fluchtwegen und den für die jeweiligen Räume zugewiesenen Ausgängen erfolgen.

Sammelpunkt:

Alle Klassen, Kurse und Einzelschüler treffen sich nach dem Verlassen der Schulgebäude umgehend auf dem Sportplatz (Kleinfeldspielfläche) hinter der Schule. Klassen-, Fach- oder Kurslehrer überprüfen anhand der Klassen- oder Kurshefte die Vollständigkeit.
Meldung an die Schulleitung.

 

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Jeder verhält sich im Alarmfall ruhig, ist aufmerksam und reagiert besonnen und rücksichtsvoll gegenüber anderen.
  • Vor Verlassen des Unterrichtsraumes: Fenster schließen!
  • Nach dem Verlassen; Türen schließen, aber nicht verschließen!
  • Der Lehrer führt das Klassen- oder Kursbuch mit.
  • Mappen und sonstige persönliche Sachen verbleiben im Raum
  • Auf den Fluchtwegen gilt: Nicht rennen! / Nicht bummeln!
  • Aufzüge werden nicht benutzt
  • Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung
  • Brandbekämpfung mit den dafür vorgesehenen Geräten (Feuerlöscher)
  • Beim Verlassen der Gebäude bleiben dir Klassen oder Kurse zusammen (Prüfung der Vollständigkeit)

 

Verhaltensregeln im Alarmfall

Alle Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Lehrkräfte oder des technischen Personals Folge zu leisten.
Alle Personen handeln besonnen und rücksichtsvoll beim Räumen des Gebäudes. Jede Schülergruppe verlässt das Gebäude in Richtung und nur in Richtung der gekennzeichneten Fluchtwege zügig aber geschlossen unter der Leitung der Lehrkraft. Zuvor sind Fenster und Türen des verlassenen Raumes zu schließen. Das Klassenbuch ist für die Kontrolle der Vollzähligkeit mitzuführen.
Am Sammelpunkt bleiben alle Schüler einer Klassen oder eines Kurses zusammen bis klar und unmissverständlich Entwarnung gegeben wird. Fehlende Schüler sind sofort der Lehrkraft zu melden.
Eventuell notwendige Rettungsarbeiten dürfen nicht behindert werden.

Nummerierung der Gebäudeausgänge

A – Neubau I und II

  • A1 – Hauptausgang Ebene 0 zur Kesselgrundstraße / Bushaltestellen
  • A2 – Nebenausgang Teeküche Ebene o Richtung Fahrradständer
  • A3 – Hinterausgang Ebene 0 in Richtung Raucherecke
  • A4 – Nebenausgang Ebene 1 in Richtung Tischtennisfläche
  • A5 – Hinterausgang Ebene 1 in Richtung Sporthalle
  • A6 – Notausgänge Ebene 1 in Richtung Rondell

3. Teil C (für Personen mit besonderen Aufgaben)

  • Verantwortlich für die ordnungsgemäße Erstellung eines Alarmplanes für die Schule ist der Schulleiter. Er sorgt für eine ausreichende Veröffentlichung auf dem Schulgelände.
  • Der Hausmeister kontrolliert monatlich die Funktionstüchtigkeit der Brandbekämpfungsmittel und die deutliche Kennzeichnung der Fluchtwege und leitet bei auftretenden Mängeln nach Rücksprache mit der Schulleitung deren sofortige Behebung ein (Feuerlöscher / Rauchabzüge / Alarmknöpfe / Fluchtwegschilder / Notbeleuchtung / Schließmechanismus der Türen). Er kontrolliert ständig das Freihalten der Fluchtwege.
  • Jeder Fachraum liegt in der Aufsicht eines Fachraumverantwortlichen (siehe Anlage). Er sorgt für die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen.
  • Zu Beginn eines Schuljahres findet durch Schulleitung, Stadtverwaltung (Feuerwehr) und Hausmeister eine Brandschutzbegehung auf dem gesamten Schulgelände statt (Protokoll)

 

Hallenordnung

  1. Der Hallenwart wird von der Stadt Werder / H. eingesetzt. Ihm obliegen folgende Aufgaben:
    * Herstellung und Erhaltung von Ordnung und Sauberkeit in der Sporthalle und in den Sanitärbereichen
    * Herstellung und Erhaltung von Ordnung und Sauberkeit außerhalb des Sporthallenbereiches, insbesondere im Bereich der Kleinsportanlage.
    * Pflege der Sportgeräte
  2. Der Hallenwart ist berechtigt, allen Nutzern der Sporthalle entsprechend dieser Hallenordnung Weisungen zu erteilen. Den Weisungen des Hallenwartes ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Disziplinverstößen oder grobem Fehlverhalten durch die Sporthallennutzer ist der Hallenwart berechtigt, einen Objektverweis auszusprechen.
  3. Die Benutzung der Sporthalle und der Außenanlagen wird in erster Linie dem obligatorischen Schulsport vorbehalten. Darüber hinaus werden die noch freien Sporthallenzeiten, auf Antrag durch den Stadtsportbund Werder / H. vergeben. Eingetragenen Vereinen oder Gruppen der Stadt Werder/H., die den Status der Gemeinnützigkeit in der Satzung tragen, wird die Sporthalle kostenlos zur Verfügung gestellt.
  4. Das Betreten der Sporthalle im Sportbereich ist nur mit sauberen Turnschuhen gestattet. Sporttreiben in der Halle ist ur in Begleitung eines Sportlehrers für den Schulsport bzw. eines Trainers oder Übungsleiters für den Vereinssport gestattet. Trainer und Übungsleiter müssen das 18.Lebensjahr vollendet haben.
  5. Der Einsatz jüngerer Betreuer ist nur unter Aufsicht eines älteren Trainers oder Übungsleiters gestattet. Lehrer, Trainer und Übungsleiter sind für die Sicherheit und für die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit verantwortlich.
    5. Sportgeräte dürfen ohne Aufsicht nicht benutzt werden. Alle auftretenden Schäden in der Sporthalle müssen umgehend dem Hallenwart gemeldet werden. Schäden, die durch unsachgemäßes Verhalten verursacht werden, sind durch den Verursacher zu tragen.
  6. Für die Sicherheit gegen Diebstahl im gesamten Sporthallenbereich (einschl. Umkleideräume) gelten die versicherungsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Werder / H., die Versicherungsabschlüsse der Vereine oder persönliche Versicherungsabschlüsse.
  7. Das Rauchen in der Sporthalle ist grundsätzlich verboten.
  8. Alle Sporthallennutzer insbesondere im Schulsport sind entsprechend dieser Ordnung als auch zur Unfallverhütung und zum Brandschutz von den Lehrern, Trainern oder Übungsleitern in regelmäßigen Abständen (mind. Halbjährlich) zu belehren.
  9. Im Falle eines Unfalls o.ä. in der Sporthalle bzw. auf der Kleinsportanlage dient das Telefon in der Halle zur Benachrichtigung von Hilfe:
    * Feuerwehr 42802; Notruf: 112
    * Polizei 483-0; Notruf: 110
    * Malteser 45701
    * DRK 45504
  10. 10. Die Sporthalle bleibt an Samstagen und Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien geschlossen. Ausnahmen hierfür bilden offizielle Punktspiele der Vereine, Schulsportfeste und Veranstaltungen der Stadt Werder. Die Nutzung der Sporthalle an diesen Tagen durch Vereine oder Gruppen aus anderen Gründen ist kostenpflichtig und muss vorher bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Brandschutzordnung

1. Brandschutztechnische Forderungen

  • Auf Rettungswegen sowie auf Bewegungsflächen für die Feuerwehr ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen und das Lagern von Gegenständen verboten.
  • Die Angriffsrichtung der Rettungsmannschaften: Einfahrt Kesselgrundstraße (Haupteingang), Einfahrt Kesselgrundstraße (Seiteneingang), Zufahrt Hagenstraße, Zufahrt alte Sporthalle über Sportplatz.
  • An gut sichtbarer Stelle im Erdgeschoss (Windfang Bauteil A/unterer Flur Bauteil B) sind Lagepläne und Grundrisspläne angebracht, in denen die Rettungswege, die Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie die Bedienungseinrichtungen der sicherheitstechnischen Anlagen (z.B. Rauchabzugseinrichtungen, Lüftungseinrichtungen) ersichtlich sind.

2. Flucht- und Räumungsplan

  • Wie lautet das Räumungssignal?
    • Im Falle einer Notsituation ertönt ein markanter Signalton über die Lautsprecheranlage.
  • Wer veranlasst die Räumung der Schule?
    • Alle Mitglieder der Schulleitung, alle Lehrer und alle Mitarbeiter des technischen Personals sind berechtigt und im Notfall sogar dazu verpflichtet, die Räumung der Schule zu veranlassen. Entdecken Schüler eine Notsituation, sind Vertreter des genannten Personenkreises sofort zu benachrichtigen.
  • Welche Wege gehen die einzelnen Klassen, damit es nicht zu Stauungen kommt?
    • In allen Gebäudebereichen sind die Fluchtrichtungen mit Hinweisschildern ausgewiesen. Weiterhin ist in jedem Raum der Schule an der Ausgangstür die Nummer des Gebäudeausganges genannt, der zum Verlassen des Gebäudes genutzt werden soll.
  • Wo ist der Sammelplatz
    • Sammelplatz für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer und alle Personen des technischen Personals ist das Fußballspielfeld der Kleinsportanlage.
  • Wer stellt die Vollzähligkeit fest?
    • Jeder Fachlehrer, der zum Zeitpunkt des Alarms eine Schülergruppe betreut, ist für diese bei der Räumung verantwortlich und prüft hierfür die Vollzähligkeit am Sammelplatz. Dazu ist eine exakte Anwesenheitskontrolle zu Beginn des Unterrichts notwendig. Alle als anwesend geführten Personen, die nach Vollzähligkeitsprüfung fehlen, werden der Schulleitung gemeldet.