„Alle Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburgs bekommen das Angebot, die schriftliche Abiturprüfung in Mathematik nachzuschreiben. Sie müssen einen Antrag stellen, den der Prüfungsausschuss ihrer Schule genehmigen muss. Das Angebot zum Nachschreiben ist freiwillig. Die Gelegenheit zum Nachschreiben besteht am 12. Juni 2017. Viele Schülerinnen und Schüler hatten nach dem Haupttermin am 3. Mai 2017 kritisiert, dass der Stoff einer bestimmten Prüfungsaufgabe nicht im Unterricht behandelt worden sei.“ Zitat des MBJS vom 15.05.2015
Den vollständigen Artikel findet ihr unter http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.513475.de