Kurswahl, Bewertungssystem und Versetzungsbedingungen in der gymnasialen Oberstufe (GOST)

Nach 10 Jahren Unterricht in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I fängt der wirklich knifflige Teil erst an.
In der 10. Klasse werden nicht nur Prüfungen geschrieben, sondern man muss sich auch für die Kurse in der Sekundarstufe II oder auch GOST entscheiden. Diese Entscheidungen können weitreichend und bis zur 12. Klasse von Wichtigkeit sein.

Seit dem Schuljahr 2002/03 gibt es ein neues Kurssystem, dass einige Veränderungen mit sich gebracht hat.

Man muss sich in der 10. Klasse noch nicht konkret entscheiden welche Prüfungsfächer man im Abitur belegen möchte. Es ist aber ratsam, sich schon in die entsprechende Richtung zu orientieren und die Kurse entsprechend zu wählen.

Über die gesamte GOST ziehen sich die sog. Aufgabenfelder (AF) hin, von denen es 3 Stück gibt und aus denen man seine Fächer wählen muss.
AF I: Deutsch, die Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Russisch, Latein), Kunst, Musik, Darstellendes Spiel
AF II: Geschichte, Politik, Geografie, Pädagogik
AF III: Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Informatik, Technik
Sport gehört zu keinem AF.

Im Abitur müssen die Prüfungsfächer aus den 3 Aufgabenfeldern kommen. Ein Abitur aus zum Beispiel Mathematik, Physik, Chemie und Informatik ist also nicht möglich.

Einführungsphase Klasse 11

Zunächst muss man seine Grundkurse für die 11. Jahrgangstufe aussuchen. Dabei kann man aber auch nicht das nehmen, was man will. Es gibt nämlich auch Pflichtfächer. So muss man Mathematik, Deutsch, eine Naturwissenschaft, 2 Fremdsprachen (Englisch, Französisch/Russisch oder Latein), Geschichte und Sport belegen. Wenn man ein ärztliches Attest besitzt, muss man ein Ersatzfach für Sport finden (zum Beispiel Pädagogik). Zusätzlich muss aus Kunst, Musik und Darstellendem Spiel sowie aus Geografie, Politik und Pädagogik als auch aus einer Naturwissenschaft, Technik oder Informatik jeweils ein weiteres Fach gewählt werden, das man als Grundkurs belegen muss. Es ist auch Pflicht 2 Fremdsprachen bis zur 13. Klasse zu belegen. Aber: Man kann in der Sek. II mit einer neuen Fremdsprache beginnen. Das könnte bei uns Russisch oder Französisch oder Latein sein, je nach dem welches Fach man vorher hatte. Wenn man eine Fremdsprache neu beginnt, dann hat man von der 11. bis zur 13. Klasse 4 Stunden in diesem Fach. Die verbleibende 2. Sprache muss in der Sek I unterrichtet worden sein.
Doch Achtung! Die neuen Verordnungen verlangen, dass man aus Mathe, Deutsch und einer Fremdsprache zwei Fächer wählt, in denen man später schriftlich geprüft wird. Daher sind die Kombinationsmöglichkeiten begrenzt. So ist zum Beispiel ein Abitur aus Biologie und Chemie als Leistungskurse sowie Kunst und Erdkunde als 3. und 4. Prüfungsfach nicht möglich, da weder Mathe, noch Deutsch noch eine Fremdsprache enthalten ist. Es gibt nach den neuen Verordnungen nur noch 29 Kombinationsmöglichkeiten.

Ab der 11. Jahrgangstufe findet der Unterricht nur noch in Kursen statt und einen Klassenverband oder Klassenlehrer gibt es nicht mehr. Ein Schüler gehört zu einer Tutorengruppe. Das heißt der Schüler hat mit anderen Schülern zusammen einen bestimmten Kurs mit dem entsprechenden Kursleiter, dem Tutor. Ab Klasse 12 ist das meist einer der Leistungskurslehrer.

Bis zum zweiten Halbjahr der Klasse 11 hat man aber noch keine Leistungskurse, in denen man später das schriftliche Abitur schreibt, im Stundenplan. Man hat pro Grundkurs im ersten Halbjahr der 11. Klasse genau 3 Stunden. Da man mindestens 10 Grundkurse haben muss (die Pflichtfächer) hat man 30 Unterrichtsstunden in der Woche. Ab dem zweiten Halbjahr hat man noch 8 Grundkurse (von den 10 sind 2 zu Leistungskursen geworden) mit jeweils 3 Unterrichtsstunden. Die beiden Leistungskurse belegen im Stundenplan 5 Stunden. Ab dem zweiten Halbjahr hat man also mindestens 34 Stunden in der Woche. Das bleibt so bis zur 13. Klasse.

Ab der 11. Klasse gibt es Noten mit Tendenz bzw. Punkten. Die maximale Punktzahl, die man erreichen kann, ist 15 und entspricht 100% der erforderlichen Leistung oder einer 1+. Dann folgen 14 Punkte, die einer 1 entsprechen, 13 Punkte = 1-, 12 Punkte = 2+, usw.

Die Versetzung in die 11. Klasse ist durch die neuen Verordnungen verschärft worden. Hat man einen sog. Leistungsausfall, so wird noch versetzt. Bei zwei solchen Leistungsausfällen muss man wiederholen.
Was ist denn nun eigentlich ein Leistungsausfall? Das ist vergleichbar mit einer 4- aus der Sek. I.
Hat man eine 4- bzw. einmal 4 Punkte auf dem Zeugnis in der Sekundarstufe II, so bleibt man noch nicht "sitzen." Erst bei 2 4-en muss man die Jahrgangstufe wiederholen. Hat man einen Leistungsausfall nur in einem Leistungskurs im 2. Halbjahr der 11. Klasse, so muss man für die 12. Klasse einen neuen Leistungskurs wählen, deren Grundkursnote in Klasse 11 mindestens 8 Punkte sein muss.