Die Aufbewahrungsfrist für Klausuren aus dem Jahr 2023, Prüfungsunterlagen und Schülerakten aus dem Jahr 2015 und älter endet mit Ablauf zum 31.07.2025 (§12 Datenschutzverordnung).
Die Herausgabe der Unterlagen kann schriftlich im Sekretariat bei Frau Geisenheiner bis zum 31.07.2025 beantragt werden.
Nach dem 31.07.2025 werden alle noch vorliegenden Unterlagen fachgerecht und datenschutzkonform entsorgt.